Jetzt Giftbezugsbewilligung erlangen!

Wer mit Giften arbeitet, muss häufig den sachgemäßen Umgang mit Materialien nachweisen. Am WIFI können Sie sich die Voraussetzungen für die Giftbezugsbewilligung erwerben - in eigenen Ausbildungen für Giftbeauftragte.

Giftbeauftragte beherrschen sachgemäßen Umgang

Die Giftbezugsbewilligung ist im Chemikaliengesetz seit 1996 geregelt (§ 41 Abs. 1). Seither ist diese Bescheinigung in vielen Berufsfeldern eine Voraussetzung für die Beschäftigung. Am WIFI lernen Sie alles, was Sie für die Giftbezugsbewilligung und Ihre Tätigkeit als Giftbeauftragte/r brauchen:

  • Ausbildung zur/zum Giftbeauftragten
    • Grundlagen der Physik und Chemie
    • Grundlagen der Toxikologie
    • Anwenderschutz
    • Informationsquellen
    • Gesetze und Vorschriften

Nach dem Kurs können Sie sachgemäß und sicher mit Giften hantieren - gemäß dem § 4 der Giftverordnung 2000.

Zielgruppe: Alle, die mit Giften umgehen

Der Kurs richtet sich an alle Menschen, die Gifte verwenden oder mit ihnen umgehen und hantieren müssen. Mit dem Wissen aus dem WIFI-Kurs können Sie sich in Ihrem Betrieb als Giftbeauftragte/r positionieren - und für die notwendige Arbeitssicherheit sorgen. Falls Sie Chemie, Technische Chemie, Lebensmitteltechnologie, Medizin, Biologie, Pharmazie oder Ähnliches studiert haben, sind Sie von der Ausbildung befreit.